A-Mandanten
Sie sind „mehr Wert“ als B-Mandanten.
Die sog. „bedingte Gleichbehandlung“ ist ein Erfolgskriterium. Sie erfüllt das Dogma der unbedingten Zufriedenheit eines jeden Mandanten und Interessenten, der mit der Kanzlei direkt oder indirekt zu tun hat.
Die Wirkung auf den einzelnen Mandanten muss also immer exzellent sein, die Methoden, die dorthin führen, sind völlig unterschiedlich.